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Vorsorge und Beratung

praxisÜber die Schwangerenvorsorge bei Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt hinaus haben Sie einen Anspruch auf Schwangerenvorsorge durch eine Hebamme (z.B. im Wechsel mit Ihrem Gynäkologe). Die Vorsorge durch mich als Hebamme erfolgt in der Praxis. Die Schwangerenvorsorge findet bis zur 32. Schwangerschaftswoche vierwöchentlich, danach zweiwöchentlich statt. Ab dem errechneten Termin (E.T.) sollten alle zwei Tage sogenannte E.T.-Plus-Kontrollen stattfinden. An Wochenenden werden Sie von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt dafür möglicherweise ins Krankenhaus geschickt. Um Ihnen dort lange Wartezeiten zu ersparen, bin ich bestrebt diese Kontrollen auch unproblematisch am Wochenende zu ermöglichen.

Im Rahmen einer Schwangerenvorsorge wird das zeitgerechte Wachstum des Kindes bzw. der Gebärmutter überwacht, der Blutdruck gemessen, der Urin untersucht, bestimmte Blutuntersuchungen durchgeführt und die Lage Ihres Kindes festgestellt. Nur wenn erforderlich oder von Ihnen erwünscht wird vaginal untersucht.

ctgAb etwa der 32. Schwangerschaftswoche werden die Herztöne Ihres Kindes nicht nur akustisch dargestellt, sondern auch circa über eine halbe Stunde aufgezeichnet (CTG).

Für eine Vorsorge nehme ich mir bis zu einer Stunde Zeit. Als Hebamme führe ich sämtliche Untersuchungen selbst durch und bringe Zeit für ausführliche Informationsgespräche mit. Für eine reibungslose Kooperation mit Ihrer ÄrztIn werden alle Untersuchungsergebnisse sorgfältig in Ihrem Mutterpass dokumentiert. Bei auffälligen Untersuchungsergebnissen überweise ich Sie stets an Ihre ÄrztIn oder Ihre Geburtsklinik.

Die gesamten Kosten der Hebammenvorsorge werden von Ihrer Krankenkasse getragen.